Die Schule für Gestaltung
Aargau (SfGA) arbeitet im Bereich Sport mit der Berufsschule Aarau zusammen. Im
Rahmen dieser Zusammenarbeit findet der Unterricht der SfGA in den Sporthallen
der Berufsschule Aarau statt. Dieser wird zum Teil von deren Sportlehrpersonen
unterrichtet.
Die Berufslernenden der SfGA haben die Möglichkeit bei
Anlässen der Berufsschule Aarau teilzunehmen.
Damit der Sportunterricht reibungslos durchgeführt werden kann, müssen die Lernenden einige Punkte berücksichtigen und einhalten.
Das Fernbleiben vom
Sportunterricht ohne vorherige Absprache mit der Sportlehrperson wird nicht
entschuldigt, wenn am gleichen Tag die übrigen Lektionen besucht werden.
Ein Arztzeugnis entbindet
nicht von der Anwesenheit im Sportunterricht.
Pünktlich zum Sportunterricht erscheinen.
Getränke und Esswaren
(z.B. Kaugummi) bleiben in der Garderobe.
Wertsachen (z.B.
Armbanduhr) im vorgesehenen Schrank in der Sporthalle deponieren.
Jede Klasse belegt nur
eine Garderobe und macht Ihre Sportlehrperson auf Missstände aufmerksam.
Zur Sportausrüstung gehören frische Wäsche, Sportkleider, saubere Hallenschuhe, Aussenschuhe und ein Handtuch. Dies gilt auch für verletzte Lernende, welche im Fitnessraum ein Rehabilitationstraining absolvieren.
Sich im Sportunterricht so verhalten, dass man weder sich selbst noch andere gefährdet. Die Anweisungen der Sportlehrperson werden befolgt.
Hygiene und Sauberkeit sind uns wichtig. Duschen nach dem Sportunterricht ist eine Selbstverständlichkeit.
Sport ermöglicht in
seiner Vielseitigkeit Erlebnisse für den Einzelnen aber auch in der Gruppe,
welche eine Vielzahl an Kompetenzen fördern und fordern. Der Sportunterricht
soll die Lernenden befähigen auch nach Ende der Lehre selbständig und
regelmässig Sport zu treiben. Dank der sehr guten Infrastruktur kann den
Lernenden ein vielfältiger Unterricht geboten werden.
Neben einem klassischen
Sportangebot erhalten die Lernenden auch Einblick in neue Sportarten wie Parkour,
Kin-Ball, Intercrosse, Boxen, Ultimate, Speedminton, Smolball, Slackline,
Flag-Football, Golf usw.
Das Sportförderungsgesetz
wurde im Jahr 2012 totalrevidiert. Der Bund hält damit am Schulsportobligatorium
fest. Im Artikel 12 dieses Gesetzes wird der Sportunterricht auf der Sekundarstufe
II geregelt. In der entsprechenden Verordnung des Bundes ist die folgende Regelung
zu finden:
«Für Lernende der zwei- bis vierjährigen beruflichen
Grundbildung nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 ist der
regelmässige Sportunterricht an den Berufsfachschulen obligatorisch.»
Das bedeutet, dass die Berufslernenden ein Recht auf Sportunterricht haben.
Mit dem neuen Rahmenlehrplan wurden die Schulen beauftragt, ihre Schullehrpläne zu überarbeiten. Die SfGA hat dies im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Berufsschule Aarau getan. Die neuen Schullehrpläne wurden bereits eingeführt.
Die Berufslernenden der SfGA haben die Möglichkeit bei Anlässen der Berufsschule Aarau teilzunehmen.
Schneetage
Alle Lernenden im 2.
Lehrjahr besuchen die Schneetage der Berufsschule Aarau in Engelberg. Dieser
Anlass bietet während einem ganzen Tag die Chance den Schneesport in seiner
ganzen Vielseitigkeit zu erleben. Vom traditionellen Skifahren über das
klassische Langlaufen bis hin zum trendigen Bikeboarden können hier tolle
Erfahrungen gemacht werden. Das Schneesporterlebnis in der Gruppe steht im
Vordergrund.
Spielturniere
Weiter haben die
Berufslernenden der SfGA die Möglichkeit an den Spielturnieren der Berufsschule
Aarau teilzunehmen. Ein vielfältiges Angebot bietet die Möglichkeit auch ausserhalb
des Schulalltages zusammen mit seinen Mitlernenden Sport zu treiben und sich
mit anderen Klassen und Berufen zu messen. Der soziale Aspekt wird hier betont,
da die Lernenden selber als Schiedsrichter agieren.
Die folgenden
Spielturniere werden jedes Jahr organisiert:
Schule für Gestaltung Aargau
Weihermattstrasse 94
5000 Aarau
Telefon 062 834 40 40
info@sfgaargau.ch
Anfahrts- und Lageplan
Öffnungszeiten Sekretariat
08.00 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr